Inhalationsgerät in der Apotheke ausleihen
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Inhalationsgeräte in der Apotheke verliehen:
- Bei akuten Atemwegserkrankungen
- Wenn die Wirkungsweise eines Medikamentes, die Anwendung durch den Patienten oder der Therapieerfolg eingeschätzt werden soll.
- Generell bei einer zeitlich begrenzten Anwendung
Erfahren Sie hier mehr zum Verleih von Inhalationsgeräten an die Kundinnen und Kunden Ihrer Apotheke.
Informationen zu den Verleihprodukten