Die Kosten samt Zubehör für Ihren PARI BOY oder ein anderes Inhalationsgerät z. B. PARI COMPACT2 sind grundsätzlich erstattungsfähig – i.d.R. übernimmt die Krankenkasse die Kosten teilweise oder sogar in voller Höhe.
Sie möchten für Ihre Inhalationstherapie speziell einen PARI BOY oder ein anderes Inhalationsgerät z. B. PARI COMPACT2 nutzen? Dieses erhalten Sie in der Apotheke oder im medizinisch-technischen Fachhandel. In den meisten Fällen stellen Ihnen Ärzte jedoch ein Rezept dafür aus. Darauf kann Ihnen der Arzt sogar ein spezielles Gerät verordnen, wie zum Beispiel den PARI BOY auf Rezept. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Inhalationsgerät samt Zubehör und Verbrauchsmaterial im Rahmen von sogenannten Versorgungsverträgen. Manche Krankenkassen verlangen jedoch, bevor Ihnen die Kosten übernommen werden, einen Kostenvoranschlag. Zusätzlich kann die Apotheke eine Aufzahlung für Ihr Inhalationsgerät berechnen. Die Höhe dafür schwankt von Anbieter zu Anbieter. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche individuellen Erstattungsbedingungen für Sie gelten und lassen Sie sich beraten.
Damit Ihre Krankenkasse das gewünschte Inhalationsgerät für Sie oder Ihr Kind erstattet, benötigen Sie im ersten Schritt ein Rezept. Ihr Arzt entscheidet, welches Inhalationsgerät für Ihre Anforderungen oder die Ihres Kindes in Frage kommt und ob Sie speziell den PARI BOY auf Rezept erhalten. Für die Einlösung Ihres Rezepts empfehlen manche Krankenkassen dann noch spezielle Apotheken oder Fachhändler, wie zum Beispiel Sanitätshäuser, mit denen sie Vereinbarungen getroffen haben. Ob ein Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse für die Erstattung des PARI Inhalationsgerätes notwendig ist oder nicht, erfahren Sie direkt in Ihrer Apotheke. Diese wird Sie auch informieren, falls weitere Stellungnahmen vom Arzt erforderlich sind und kann den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bei regelmäßiger Anwendung sollten Sie einmal im Jahr bestimme Verbrauchsteile Ihres PARI Inhalationsgerätes tauschen. Die Year Packs für den jährlichen Austausch werden von vielen Krankenkassen mit einem pauschalen Betrag erstattet – bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr in vielen Fällen auch komplett.
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