Erklärung zu moderner Sklaverei und Transparenz in Lieferketten

 

– Erklärung für das Geschäftsjahr 2024/2025 –

 

Diese Erklärung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2024/2025 vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 gemäß dem britischen Modern Slavery Act 2015.

Diese Erklärung wird im Namen der PARI Medical Holding GmbH und aller ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der PARI Medical Ltd., eingetragen in England, Handelsregisternummer 02937493, Sitz 5 New Street Square, London, EC4A 3TW („PARI“, „wir“), abgegeben.

1 Einleitung

Unser Handeln ist von einem klaren Bekenntnis zu ethischem Verhalten und verantwortungsvollen Geschäftspraktiken geprägt, die über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinausgehen. Als privates Life-Science-Unternehmen haben wir uns bewusst dafür entschieden, in unseren weltweiten Aktivitäten hohe Standards einzuhalten, die sich an unseren Werten und Grundsätzen orientieren. Dazu gehört unsere klare Haltung für die Achtung der Menschenrechte und gegen moderne Sklaverei. Unser Handeln wird nicht durch gesetzliche Verpflichtungen, sondern durch Überzeugung bestimmt: Obwohl wir derzeit nicht den Berichtspflichten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unterliegen, setzen wir proaktiv verantwortungsvolle Lieferkettenpraktiken um, weil wir dies für richtig und notwendig halten.

2 Unser Unternehmen und unsere Organisationsstruktur

PARI wurde 1906 in Wuppertal (Deutschland) gegründet und hat sich in seiner mehr als 100-jährigen Unternehmensgeschichte von einem kleinen Produktionsbetrieb zu einem weltweit anerkannten Spezialisten für Atemtherapie entwickelt. Heute hat das unabhängige und in Privatbesitz befindliche Unternehmen seinen Hauptsitz in Starnberg. Mehrere Geschäftsbereiche sind in Tochtergesellschaften unter dem Dach der PARI Medical Holding GmbH organisiert und werden durch internationale Tochtergesellschaften und ein globales Vertriebsnetz ergänzt.

3 Unsere Lieferketten

PARI bezieht Waren und Dienstleistungen aus einer Reihe von Ländern. Einige dieser Regionen gelten als risikoreich in Bezug auf moderne Sklaverei und Menschenrechtsverletzungen, wie beispielsweise China.

Um unserer globalen sozialen Verantwortung als Unternehmen gerecht zu werden, haben wir unseren PARI-Verhaltenskodex für Lieferanten erstellt. Wir erwarten von unseren Lieferanten die strikte Einhaltung dieses PARI-Verhaltenskodex, um ethische Standards zu gewährleisten, die mit unseren im Einklang stehen.

Unsere Lieferketten sind mehrstufig und umfassen direkte und indirekte Beziehungen zu Lieferanten, Subunternehmern und Dienstleistern. Wir pflegen langfristige Partnerschaften mit unseren Lieferanten und fördern Transparenz, einschließlich der Einbeziehung von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen, sofern diese vorhanden sind.

Unsere Lieferanten bieten eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen an, darunter Rohstoffe, Fertigungsdienstleistungen, Logistik und IT-Support, die entweder direkt in unseren Betrieben oder indirekt in vorgelagerten Produktionsprozessen eingesetzt werden.

4 Unsere Richtlinien zur Achtung von Menschenrechten und gegen moderne Sklaverei

Wir haben Richtlinien festgelegt, die unsere Mitarbeiter und Lieferanten zur Einhaltung der Standards für Menschenrechte und gegen moderne Sklaverei verpflichten. Diese Richtlinien spiegeln sich insbesondere in unserem PARI-Verhaltenskodex und unserem PARI-Verhaltenskodex für Lieferanten wieder.

Darin verpflichten sich die Lieferanten, nationale und internationale Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt sowie zusätzliche Compliance-Anforderungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Mitarbeiter müssen mit Würde und Respekt behandelt werden, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrem sozialen Status, ihrer Nationalität, ihren Überzeugungen oder ihrer sexuellen Orientierung. Die international geltenden Menschenrechte müssen jederzeit beachtet und umgesetzt werden.
  • Die gesetzlichen Arbeitsrechte der Mitarbeiter dürfen nicht verletzt werden.
  • Die Mitarbeiter müssen fair und leistungsgerecht bezahlt werden. Die Bezahlung sollte mindestens der in ihren jeweiligen Ländern üblichen Lohnstruktur entsprechen, oder, wenn in dem Land ein gesetzlicher Mindestlohn existiert, muss dieser ausnahmslos bezahlt werden.
  • Der Schutz der Arbeitnehmer muss gewährleistet sein. Jede potenzielle Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer muss durch geeignete Maßnahmen beseitigt oder zumindest minimiert werden. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Arbeitnehmer und zur Förderung ihrer Gesundheit ergriffen werden. In diesem Zusammenhang müssen alle im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
  • PARI toleriert keinerlei Einsatz von Zwangs- oder Kinderarbeit. Die Bestimmungen der Übereinkommen 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit), 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung) und 182 (Schlimmste Formen der Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind zwingend einzuhalten.

PARI hat ein Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, über das (mögliche) Verstöße gegen Menschenrechte, Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie andere schwerwiegende Verstöße gemeldet werden können. Meldungen können anonym über einen unabhängigen Ombudsdienst eingereicht werden. Alle gemeldeten Bedenken werden gründlich untersucht. Bei Bedarf werden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen.

5 Unsere Sorgfaltspflicht, Risikobewertung und unser Risikomanagement in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und moderne Sklaverei

Wir arbeiten aktiv daran, Risiken der Verletzung von Menschenrechten – insbesondere im Zusammenhang mit moderner Sklaverei – zu erkennen, zu reduzieren und ihnen entgegenzuwirken:

  • Wir analysieren die Risiken innerhalb unseres eigenen Unternehmens und unseres Lieferanten-Netzwerks in Bezug auf die Branche, in der wir tätig sind, und die geografischen Standorte, an denen wir geschäftlich tätig sind.
  • Regelmäßige Bewertung von Lieferanten, einschließlich der Überprüfung auf risikoreiche und/oder potenziell sanktionierte Geschäftspartner.
  • Wir führen Risikobewertungen unserer bestehenden und potenziellen Partner anhand einer Reihe von Faktoren durch (z.B. abstraktes Risikoniveau, erwartete Ausgaben).
  • Vertragliche Verpflichtungen: Wir integrieren Menschenrechtsanforderungen, einschließlich Maßnahmen gegen moderne Sklaverei, in Lieferantenverträge, indem wir unsere Lieferanten zur Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten verpflichten.

6 Unsere Wirksamkeit

Wir bewerten und verbessern die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen einschließlich moderner Sklaverei innerhalb unserer Betriebe und Lieferketten kontinuierlich. Diese Maßnahmen werden regelmäßig – jährlich und bei Bedarf auch ad hoc – überprüft und bei Bedarf angepasst.

Der Überprüfungsprozess berücksichtigt die Ergebnisse früherer Risikobewertungen, Whistleblower-Meldungen, Beschwerdeverfahren und kritischer Medienbeobachtung.

7 Unsere Schulungen

Wir bieten unseren Mitarbeitern Schulungen zu ESG (Environment, Social and Governance)-Themen an, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Menschenrechten liegt. Die Schulungen sollen das Bewusstsein für die Risiken moderner Sklaverei, faire Arbeitsbedingungen und verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken schärfen. Außerdem schulen wir unsere Teams darin, Warnsignale in Lieferketten zu erkennen, mit Lieferanten im Einklang mit unseren Standards zusammenzuarbeiten und potenzielle Bedenken angemessen zu eskalieren. Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter in der Lage sind, in ihrer täglichen Arbeit verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen und zu unseren allgemeinen ESG-Zielen beizutragen.

8 Unser Leitbild

Wir stehen ein für Transparenz und Fortschritt im Umgang mit Menschenrechten. Diese jährliche Erklärung gemäß Abschnitt 54 des britischen Modern Slavery Act 2015 beschreibt unsere laufenden Bemühungen zur Entwicklung und Verbesserung unserer Richtlinien, Risikobewertungen und Sorgfaltspflichten gegen Menschenrechtsverletzungen einschließlich moderner Sklaverei.

9 Genehmigung durch die Geschäftsführung

Diese Erklärung wurde am 12. September 2025 von der Geschäftsführung genehmigt, die sie jährlich überprüft und aktualisiert.

PARI Medical Holding GmbH

Dr. Stefan Seemann, CEO 
Anja Zschernig, CFO

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