Inhalationsgerät in der Apotheke ausleihen

PARI Geräteverleih

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Inhalationsgeräte in der Apotheke verliehen:

  • Bei akuten Atemwegserkrankungen
  • Wenn die Wirkungsweise eines Medikamentes, die Anwendung durch den Patienten oder der Therapieerfolg eingeschätzt werden soll.
  • Generell bei einer zeitlich begrenzten Anwendung

Erfahren Sie hier mehr zum Verleih von Inhalationsgeräten an die Kundinnen und Kunden Ihrer Apotheke.

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